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Unterrichtsstörungen

Jeder Schüler hat ein Recht auf ungestörten Unterricht. Um das gewährleisten zu können, wird der störende Schüler zunächst ermahnt, was visuell an der Tafel festgehalten wird. Wenn der Schüler dennoch keine Besserung zeigt, geht er oder sie in die KEB. Bei mehrmaligem "Besuch" des KEB greift das Stufenmodell.

Hier eine Erklärung, was es mit diesen drei Begriffen auf sich hat: 

1. Schritt: Ermahnungen

  1. Ermahnung: Name des Schülers wird an die Tafel geschrieben
  2. Ermahnung: einen Strich hinter den Namen des Schülers
  3. Ermahnung: Schüler geht in die KEB

2. Schritt: KEB

  • KEB steht für „Klassenexterne Beschulung“
  • Ablauf:
    1. Nach der 3. Ermahnung verlässt der Schüler in Begleitung eines Mitschülers den laufenden Unterricht.
    2. Er wird zu Heike Kraus gebracht. Dort wird der Vorfall vermerkt und der Schüler wird mit einem Reflexionsbogen in einen anderen Raum verteilt, in welchem ebenfalls Unterricht stattfindet. Dort füllt er den Reflexionsbogen aus und bleibt dort bis zum Ende der Stunde.

3. Schritt: Stufenmodell

  • Nach 3 KEB-Vorfällen:
    • Die Eltern werden postalisch informiert vom Sekretariat.
    • Elternbrief geht als Kopie in die Akte des Schülers.
  • Nach 5 KEB-Vorfällen:
    • Die Eltern werden postalisch informiert vom Tutorenteam.
    • Elternbrief geht als Kopie in die Akte des Schülers.
    • Die Eltern werden zu einem Gespräch eingeladen.
  • Nach 7 KEB-Vorfällen:
    • Die Eltern werden postalisch informiert von der jeweiligen Abteilungsleitung.
    • Elternbrief geht als Kopie in die Akte des Schülers.
    • Die Eltern werden zu einem Gespräch eingeladen, in welchem man über pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen berät.
  • KEB-Einträge verfallen bzw. werden auf null gesetzt zum Ende des Halbjahres
  • Das Lehrergremium „Konfliktmanagement“ führt die Koordination des Stufenmodells.
  • Bei Erreichen einer der drei Stufen wird die Mitteilung durch das Gremium an die entsprechenden Tutoren weitergegeben.