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Digitale Endgeräte

Die Nutzung digitaler Endgeräte ist an der Gesamtschule NKS nur mit Erlaubnis einer Lehrperson gestattet. Neben Handys zählen zB auch Kopfhörer dazu.

Bei Nichteinhalten dieser Regel greift folgendes Stufenmodell:

Beim ersten und zweiten Mal nimmt die Lehrperson das Gerät an sich und es wird bis zum Ende des jeweiligen Schultages im Sekretariat bewahrt und kann dort vom Schüler abgeholt werden.

Beim dritten Mal wird das Gerät einbehalten und in Absprache mit den Erziehungsberechtigten ein 3-tägiger Zeitraum vereinbart, über welchen das Gerät in der Schule bleibt.