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Schulordnung

Vorwort

Unser Schulleben wird von Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern gemeinsam gestaltet. Dabei wollen wir eine Atmosphäre der gegenseitigen Achtung, der Toleranz und der Fairness schaffen. Dies gelingt nur, wenn wir auf andere Rücksicht nehmen, Regeln beachten und respektvoll miteinander umgehen. Die folgende Schulordnung ist die Grundlage für unsere Ziele.



I. Allgemeines

  1. In der Schule und den Außenanlagen können wir uns nur wohlfühlen und gut arbeiten, wenn wir alles sauber halten und pfleglich behandeln. Dies gilt selbstverständlich auch für die Toiletten. Wer etwas beschädigt oder verschmutzt, muss den Vorfall melden und helfen, dass es wieder in Ordnung kommt. Kaugummikauen und Spucken sind verboten.
  2. Schüler*innen der Jahrgänge 5-7 dürfen aus rechtlichen Gründen während der festgesetzten Schulzeiten das Schulgelände nicht verlassen. Ab Jahrgang 8 ist dies mit offiziellem, von den Eltern unterschriebenem, Erlaubnisformular in der Mittagspause möglich. Das Formular ist bei Aufforderung vorzuzeigen.
  3. Dasselbe gilt für das Mitbringen von Waffen jeglicher Art sowie von Feuerwerkskörpern.
  4. Fundsachen werden in der Hausmeisterloge (Aula) abgegeben. Geld oder sonstige Wertsachen werden bei Verlust nicht ersetzt.
  5. Wir erwarten von unseren Schülerinnen und Schülern, dass sie sich angemessen kleiden.
  6. Wenn Lehrer*innen ein elektronisches Gerät (Smartphones, Handys, MP3 Player, Spielekonsolen etc.) sehen oder hören, das nicht für unterrichtliche Zwecke eingesetzt wird, nehmen sie es an sich und bewahren es bis zur Abholung nach Unterrichtsschluss im Sekretariat auf.
  7. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet ein Mitteilungsheft zu führen, damit jederzeit ein einheitlicher Kommunikationsweg zwischen Schülern, Lehrern und Eltern gewährleistet ist.

II. Vor dem Unterricht

  1. Ab 7:30 Uhr ist der Klassenraum geöffnet und von einer Lehrperson beaufsichtigt. Während dieses offenen Anfangs sind die Klassenregeln verbindlich einzuhalten.
  2. Die Benutzung von Fahrrädern, Kickboards, Skateboards, Mofas etc. ist auf dem Schulgelände verboten. Außerhalb des Schulhofes gibt es Fahrradständer.

III. In den Pausen

In den Pausen treffen sich alle Schüler*innen des Schulzentrums auf dem Schulhof oder besuchen ausgewiesene Angebote im Schulgebäude. Um allen die Gelegenheit zum störungsfreien Spiel oder Erholen zu geben, muss jede/r die Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrpersonen befolgen. Nach den Pausen erledigt der Hofdienst zügig seine Aufgaben.

Regenpausen werden mit einer Durchsage angekündigt. Erfolgt keine Durchsage, begeben sich alle Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof.

 IV. Nach dem Unterricht

Jede/r möchte morgens einen ordentlichen Unterrichtsraum vorfinden. Deshalb räumt jede Klasse bzw. jeder Kurs zum Ende der Unterrichtsstunde auf. Der Klassendienst fegt den Boden und putzt die Tafel. Am Ende der Unterrichtszeit bzw., wenn anschließend kein Unterricht mehr in einem Raum stattfindet, stellen die Schülerinnen und Schüler alle Stühle hoch.

An der Bushaltestelle wird nicht geschubst und gedrängelt nicht und die Anweisungen der aufsichtführenden Personen stets beachtet.

V. Unfallverhütung

Wegen der Unfallgefahr darf nicht mit Steinen, Tannenzapfen, Schneebällen oder Ähnlichem geworfen werden. Im Gebäude sind Ballspiele, Rennen und Toben verboten. Sollte dennoch ein Unfall passieren, holen Schüler*innen sofort Hilfe bei dem / der nächsten erreichbaren Lehrer*in oder im Sekretariat.

VI. Verhalten im Katastrophenfall

Bei Ausbruch eines Feuers oder bei einem sonstigen Katastrophenfall müssen die schuleigenen Regeln befolgt werden, die regelmäßig geübt werden. Sie sind auch in jedem Klassenraum zu finden.

VII. Fernbleiben vom Unterricht

  1. Bei Erkrankung eines Schülers/einer Schülerin rufen Eltern oder Erziehungsberechtigte morgens vor dem Unterricht in der Schule an und informieren über das Fernbleiben und die voraussichtliche Dauer. Wird die Krankheitsdauer um mehr als drei Schultage überschritten, reichen die Eltern eine schriftliche Entschuldigung ein. Bei Versäumen abschlussrelevanter Prüfungen und dem begründeten Zweifel am Fehlen im Unterricht aus gesundheitlichen Gründen, fordert die Schule von den Erziehungsberechtigten eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Schülers / der Schülerin. Die Kosten dafür sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen. Arzttermine liegen möglichst in der unterrichtsfreien Zeit.
  2. Sollte ein/e Schüler/in eine infektiöse Krankheit oder Läuse haben, ist der Schulbesuch erst nach ärztlicher Unbedenklichkeit (Bescheinigung) wieder möglich.
  3. --> Weitere Informationen zum Infektionsschutzgesetz befinden sich im Mitteilungsheft.
  1. Beurlaubungen aus wichtigen Gründen sind rechtzeitig schriftlich bei den Tutoren zu beantragen. Bei längerer Dauer entscheidet die Schulleitung.
  2. Versäumten Unterrichtsstoff arbeiten die Schüler*innen in jedem Fall nach.
  3. Auch Verspätungen werden zeitnah nachgearbeitet.

 

Wer die Schulordnung missachtet und das geordnete und friedliche Zusam­menleben stört, muss mit Maßnahmen gemäß §53 des Schulgesetzes NRW rechnen. Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße ziehen eine Teilkon­ferenz nach sich. Es gilt der zwischen Eltern, Schüler*innen, Schulleitung und Lehrer*innen geschlossene Schulvertrag.