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Wichtige Mitteilungen zum angepassten Schulbetrieb vom 14.12.2020 – 11.01.2021

Das MSB NRW hat den Schulen am 11.12.2020 folgende neue Schulmail mitgeteilt: hier

Die wichtigsten Informationen zum Schulbetrieb bis zum 11.01.2020:

  • Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist
    aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet
    bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020, statt. Für die
    Klassen 1-7 ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer
    Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt. 
  • Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in
    Distanz. Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit einem
    besonderen Betreuungsbedarf werden auch in den Jahrgangsstufen 8 und
    darüber ein Angebot für den Unterricht in Präsenz in ihren Schulen
    erhalten.
  • An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende
    der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht
    statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage
    am 21. und 22. Dezember 2020.

Für die Organisation des Unterrichts, insb. der Klassenarbeiten und Klausuren gelten folgende Punkte:

Notbetreuung

Für einen Antrag auf Notbetreuung am 21. & 22.12.2020 (Formular), sowie am 7. & 8.1.2021 (Formular) benutzen Sie bitte diese entsprechenden Formulare. Bitte beachten Sie die Informationen und die Fristen, die in den Dokumenten angegeben sind.

Alle Schülerinnen und Schüler, die im Lernen auf Distanz unterrichtet werden, können ihre benötigten Lernmaterialien (Schulbücher, etc.) bis Freitag, den 18.12., 13.00 Uhr in der Schule abholen. Aufgaben werden über die Lernteams auf der MS365-Plattform bereitgestellt.

Fehlender Zugang zu digitalen Lernmöglichkeiten

Sollten Ihre Kinder keine Möglichkeiten haben auf digitale Endgeräte oder einen Internetzugang zurückzugreifen, melden Sie sich bitte bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Für diese Lernenden besteht die Möglichkeit an einem stationären Computerarbeitsplatz in der Schule am Lernen auf Distanz teilzuhaben.

Umgang mit Klassenarbeiten, Klausuren & Leistungsüberprüfungen

  • Alle Klassenarbeiten der Kl. 5 – 8 werden bis zum Ende des Halbjahres nicht geschrieben, da die Bewertung keine weitreichenden Konsequenzen (Versetzung / Abschluss) hat und mit den geschriebenen Klassenarbeiten eine ausreichende Bewertungsgrundlage gegeben ist.
  • Alle sonstigen schriftlichen Leitungsüberprüfungen (Test in Nebenfächern, Vokabeltest,…) in den JGs 5- 7 werden bis zum 11.01.2020 ausgesetzt.
  • Die Klausuren der Oberstufe werden wie terminiert geschrieben. Dies betrifft auch die bereits angesetzten Nachschreibeklausuren.
  • Die Klassenarbeiten in den Jahrgängen 9 & 10 in der Woche vom 14.12. – 18.12.2020 werden wie folgt geschrieben:

Jahrgang

Mittwoch, 16.12.20

Donnerstag, 17.12.20

Montag, 21.12.20

Dienstag, 22.12.20

9

Deutsch

Chemie

 

 

10

Spanisch

WP

Nachschrift Deutsch

Nachschrift Englisch

  • Räume werden am Tag Klassenarbeit bekannt gegeben
  • Alle Klassenarbeiten werden von 8.00 – 9.30 geschrieben
  • Die Schulbusse fahren regulär zu 1. Stunde
  • 09:45 Uhr fahren Busse nach der Klassenarbeit für die Schüler*Innen des Jahrgangs 9 und 10
  • Die Klassenarbeiten des JG. 9 in der Woche vom 11.01. – 15.01.2021 werden wie ursprünglich terminiert geschrieben.

Leistungsbewertung im Lernen auf Distanz (vgl. Rd.Erl. Distanzunterricht vom 20.10.2020)

  • Auch die im Rahmen des Distanzunterrichts vermittelten Kompetenzen finden Eingang in die Leistungsbewertungen, so auch in zu schreibende Klassenarbeiten.
  • Bewertet werden können z.B. erstellte Produkte (wie Präsentationen, Lernplakate, Erklärvideos, Podcasts, etc.), eingereichte Aufgabenlösungen auf Basis geklärter Bewertungskriterien. Diese Kriterien orientieren sich an den fachlichen Leistungskonzepten. Die Lernenden sind verpflichtet geforderte Leistungen zu erbringen.
  • Wird Unterricht auf Distanz in synchronen Formaten durchgeführt (Videokonferenzen), dann sollten Beiträge zu diesen positiv gewürdigt werden. Auch auf Grund von unterschiedlichen technischen Möglichkeiten, kann eine Negativbewertung aus diesen Formaten nicht geschlussfolgert werden.
  • Im Falle von Quarantänemaßnahmen können einzelne SuS auch auf Distanz an Leistungsüberprüfungen teilnehmen, sofern die technischen Möglichkeiten gegeben sind und eine Aufsicht (z.B. durch die Koordination für das Lernen auf Distanz) gewährleistet ist.