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Neue Schulmail vom MSB NRW vom 11.02.2021

- Verkürzte Zusammenfassung wichtigster Ausführungen -

  1. Ab Montag, 22.02.2021 werden die Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs und des 12. Jahrgangs wieder Präsenzunterricht in der Schule erhalten; für alle anderen Schülerinnen und Schüler bleibt es beim Distanzunterricht nach dem aktuell gültigen Plan
  1.  Das pädagogische Betreuungsangebot für die Jahrgangsstufe 5 und 6 und das erweiterte Unterstützungsangebot für die Jahrgangsstufen 7-12 wird ab dem 15.02.2021 fortgesetzt. Das entsprechende Anmeldungsformular finden Sie hier.
  1. Die ursprünglich in der Klasse 8 für den Zeitraum vom 2. März bis zum 19. März 2021 vorgesehenen Lernstanderhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 8) werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021) verschoben.
  1. Mit einem gesonderten Erlass wird in Kürze die nach den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI) vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten in diesem Jahr reduziert. Im ersten Halbjahr ausgebliebene Klassenarbeiten müssen – sofern nicht bereits geschehen – nicht nachgeholt werden. Im zweiten Halbjahr sind zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten" zu erbringen. Die ZP 10 gilt als eine dieser zwei Leistungen.
  1. Bereits aktuell ist die Durchführung von Schulfahrten (BASS 14-12 Nr.2) für die Zeit bis zum 31. März 2021 unzulässig. Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021.

Alle entsprechenden Ausführungen beziehen sich auf eine Vorgehensweise, die bis zum 05.03.2021 gilt, sofern nicht in diesem Zeitraum neue Vorgaben durch die Schulaufsicht erfolgen.

 

Wichtig:
Zeitnah im Laufe der nächsten Woche werden konkrete Umsetzungsbedingen für den Präsenzunterricht der jeweiligen Lerngruppen ab 22.02.2021 über die bekannten Kommunikationswege mitgeteilt.