Skip to main content

Aufhebung der Pflicht zum Tragen von Masken im Außenbereich von Schulen zum 21. Juni 2021

Laut der Schulmail vom 17.06.2021 gelten ab Montag, 21. Juni 2021 folgenden Regelungen: 

  • Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
  • Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.
  • Im Außenbereich kann weiterhin freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
  • Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort.
  • Die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.
  • Der Mindestabstand von 1,50m ist in Gebäuden weiterhin zu beachten, wenn aus besonderen pädagogischen Anlässen (z.B. Sport) die Maske vorübergehend nicht getragen werden muss.